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AGB

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Angelo Espresso GmbH & Co KG

 

Allgemeines

 

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachstehend "Bedingungen") bilden einen integrierten Bestandteil des abgeschlossenen Kaufvertrages. Sollte der Käufer Verbraucher im Sinne des § 1 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sein, so gehen im Falle eines Widerspruchs zwischen diesen Bedingungen und dem KSchG die zwingenden Bestimmungen des KSchG vor. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen, wie insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, werden nicht akzeptiert und sind somit keine Vertragsgrundlage. Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer schriftlicher Bewilligung.

Die Bedingungen gelten auch für sämtliche weiteren Geschäfte im Rahmen unserer Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Eine geänderte Fassung der Bedingungen gilt ab dem Zeitpunkt, in dem sie dem Käufer erstmals zugegangen sind oder sonstwie zur Kenntnis gelangt ist.

 

Preise

 

Die vereinbarten Preise verstehen sich frei Lager Graz in EUR zuzüglich der Umsatzsteuer im gesetzlichen vorgesehen Ausmaß.

Im Preis sind Installation, Schulung, und sonstige Nebenleistungen nicht enthalten. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen (zB seemäßige Verpackung) gehen zu Lasten des Käufers.

Wir sind nicht verpflichtet, den Kaufgegenstand zu versichern. Der Käufer trägt die Kosten einer im Einzelfall erforderlichen Versicherung. Die Kosten der Fracht und der Versendung trägt, sofern schriftlich nichts anders vereinbart ist, der Käufer. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preise ihre Gültigkeit.

 

Zahlungsbedingungen

 

Die von uns in Rechnung gestellten Beträge sind – sofern nicht anders vereinbart – bei Erhalt der Rechnung abzugsfrei, somit rein netto ohne Skonti oder sonstige Abzüge, zur Zahlung fällig. Bei Übernahme und Zahlungsverzug sind wir berechtigt, 1,5 % Zinsen per Monat sowie allfällige Lagerspesen zu verlangen. Überdies ist der Käufer verpflichtet, bei Zahlungsverzug uns alle vorprozessualen Kosten in vollem Umfang zu ersetzen.

Die Entgegennahme eines Wechsel, eines Schecks oder einer Zahlungsanweisung geschieht nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt. Unsere Forderung gilt erst im Zeitpunkt der Einlösung des Zahlungsmittels oder der Gutschrift des Forderungsbetrages auf einem unserer Bankkonten als getilgt.

Alle durch die Hereinnahme von Wechseln und Schecks verursachten Kosten (die Einziehungs- und Diskontspesen, uä) gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig. Eine nach Vertragsabschluss eintretende Verschlechterung der Vermögenslage des Käufers, von der wir – auf welche Art auch immer – Kenntnis erhalten, berechtigt uns den Kaufpreis für allenfalls bereits getätigte Lieferungen sofort fällig zu stellen und vor weiteren Lieferungen, Sicherheiten zu verlangen. Wenn der Käufer den fällig gestellten Kaufpreis innerhalb einer Woche nicht bezahlt oder die geforderte Sicherheit nicht innerhalb der gleichen Frist leistet, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten.

Der Käufer, der Unternehmer im Sinne des § 1 KschG ist, verzichtet auf Aufrechnung der behaupteten Gegenforderungen, die nicht im rechtlichen Zusammenhang mit einer uns treffenden Verpflichtung stehen und die anerkannt oder gerichtlich festgestellt wurden.

Im Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer die Betreibungskosten des Kreditschutzverbandes von 1870 (oder AKV) gemäß Verordnung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der Inkassoinstitute BGBL Nr. 141/1996 zu vergüten.

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Angelo Espresso GmbH & Co KG

 

Lieferung

 

Liefertermine und Lieferfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart werden. Wir sind jedoch auch bemüht, die unverbindlich zugesagten Lieferfristen einzuhalten. Ab Versendung an den Käufer oder Übergabe an den Frachtführer oder ab Annahmeverzug trägt der Käufer die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der gekauften Ware.

Die Lieferfrist wird von dem Tag an berechnet, an dem alle zur Ausführung erforderlichen Mitteilungen und Unterlagen, insbesondere der schriftliche Auftrag vorliegt. Kann der von uns zugesagte Liefertermin nicht eingehalten werden, so werden wir einen neuen Termin bindend vereinbaren. Verstreicht auch dieser Termin, ohne dass die Lieferung erfolgt, so hat der Käufer das Recht, vom Vertrag bezüglich der noch ausstehenden Lieferung ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind außer für den Fall, dass sie von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, ausgeschlossen.

Bei Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns die Lieferung oder den Transport wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören auch nachträglich eintretende Material- und Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten oder Transportbehinderung etc... – auch, wenn diese bei unserem Hauptlieferanten eintreten - ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen. Sieht der Vertrag mehrere Teillieferungen vor, so ist jede Teillieferung für sich als Vertragserfüllung anzusehen. Der Käufer ist daher nicht berechtigt, Teillieferungen abzulehnen soweit deren Annahme für ihn nicht unzumutbar ist.

 

Gefahrenübergang

 

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Frachtführer oder andere den Transport ausführende Personen übergeben worden ist oder zur Versendung unser Zentrallager verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob die Übersendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und die Frachtkosten von uns getragen werden. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt.

 

Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferten Waren bleiben bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller Nebenforderungen unser Eigentum. Im Falle der Weiterveräußerung der Eigentumsvorbehaltsware, tritt der Käufer im Voraus sämtliche Ansprüche gegen den Zweitkäufer an uns zahlungshalber ab, weiterhin und ohne Änderung der Fälligkeit des geschuldeten Betrages, zu dessen Bezahlung neben dem Zweitkäufer gegenüber uns haftbar bleibt. Der Käufer ist verpflichtet, in seinen Büchern bei jeder angetretenen Forderung einen mit Datum versehenen firmenmäßig gefertigten Vermerk anzubringen und den Zweitkäufer spätestens bei Abschluss des Kaufvertrages von der obigen Vereinbarung in Kenntnis zu setzen. Wenn beim Käufer Beträge vom Zweitkäufer eingehen, so ist der Käufer verpflichtet, diese Beträge unverzüglich an uns auszufolgen. Bis zu dieser Ausfolgung sind die Beträge gesondert zu verwahren. Diese Abtretung wird hiermit von uns im Voraus angenommen. Jede weitere Verpfändung oder Abtretung ist ausgeschlossen.

Bei Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte (zB durch Vermieterpfandrechte) sind wir sofort schriftlich zu benachrichtigen. Im Fall der Unterlassung der Anzeige ist der Käufer schadensersatzpflichtig. Sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Angelo Espresso GmbH & Co KG

 

Gewährleistung

 

Im Falle von Mängel des Kaufgegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, sind wir nach unser Wahl berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern.

Die Gewährleistung bei B2B-Geschäften (Verhältnis Unternehmer/Unternehmer) beträgt ein Jahr ab Lieferung. Dies gilt auch für Regressansprüche durch den Käufer gegen uns. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG beträgt die Gewährleistung zwei Jahre ab Lieferung. Die Behebung vom Mängel erfolgt in angemessener Frist nach vorheriger Begutachtung durch unser Unternehmen. Die Begutachtung erfolgt nur dann kostenlos, wenn die vom Käufer geltend gemachte Gewährleistung zu Recht gefordert wurde. Preisminderung und Wandlung sind jedenfalls dann ausgeschlossen, sofern wir die mangelhafte gegen eine mangelfreie Ware austauschen. Die zur Ersatzlieferung und Verbesserung verwendeten Waren werden der laufenden Produktion entnommen. Sonderanfertigung in Qualität und Farbe können daher nicht vorgenommen werden.

Wir haften insbesondere nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Lieferung, der Benützung, der von uns durchgeführten Reparaturen und dem Gebrauch der von uns gekauften Waren entstehen sowie für entgangenen Gewinn. Ein Schadenersatzanspruch besteht nur für den Fall, dass uns ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden trifft, das gilt auch für Mängelfolgeschäden oder sonstige Begleitschäden.

 

Haftung und Schadenersatz

 

Schadenersatzansprüche gegen uns sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Als unsere Erfüllungsgehilfen gelten nur Angestellte unseres Unternehmens, nicht aber Angestellte anderer Unternehmen oder Personen, deren sich diese Unternehmen bedienen oder deren Erfüllungsgehilfen. Der Käufer bestätigt auf die Anleitung zur Verwendung der von uns verkauften Ware hingewiesen worden zu sein und wird die Ware nur in der Betriebsanleitung vorgesehenen Weise verwenden. Unsere Ersatzpflicht wird gemäß § 9 Produkthaftungsgesetze für Sachschäden unser Kunden ausgeschlossen, soweit diese keine Endverbraucher sind. Die Verjährungsfrist des § 13 Produkthaftungsgesetz wird auf drei Jahre herabgesetzt.

 

Erfüllungsort, Gerichtstand und Rechtsordnung

 

Es gilt das Recht der Republik Österreich.

Graz ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.

 

Ausschluss von Käuferbedingung

 

Andere Vereinbarungen als diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Stillschweigen auf die auf unseren Auftrags- und Rechnungsformularen aufgedruckten Verkaufs- und Lieferbedingungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen. Unsere Rechnung ist zugleich Auftragsbestätigung.

 

 

 

 
     
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