Allgemeines
Diese
Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachstehend
"Bedingungen") bilden einen integrierten Bestandteil des
abgeschlossenen Kaufvertrages. Sollte der Käufer Verbraucher im Sinne des § 1
Konsumentenschutzgesetz (KSchG) sein, so gehen im Falle eines Widerspruchs
zwischen diesen Bedingungen und dem KSchG die zwingenden Bestimmungen des
KSchG vor. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf
der Grundlage dieser Bedingungen. Von diesen Bedingungen abweichende
Regelungen, wie insbesondere die allgemeinen Geschäftsbedingungen des
Käufers, werden nicht akzeptiert und sind somit keine Vertragsgrundlage.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit unserer
schriftlicher Bewilligung.
Die
Bedingungen gelten auch für sämtliche weiteren Geschäfte im Rahmen unserer
Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Eine geänderte Fassung der Bedingungen
gilt ab dem Zeitpunkt, in dem sie dem Käufer erstmals zugegangen sind oder
sonstwie zur Kenntnis gelangt ist.
Preise
Die
vereinbarten Preise verstehen sich frei Lager Graz in EUR zuzüglich der
Umsatzsteuer im gesetzlichen vorgesehen Ausmaß.
Im
Preis sind Installation, Schulung, und sonstige Nebenleistungen nicht
enthalten. Der Versand erfolgt nach unserer freien Wahl. Wir liefern in
handelsüblicher Verpackung. Erforderliche Sonderverpackungen (zB seemäßige
Verpackung) gehen zu Lasten des Käufers.
Wir
sind nicht verpflichtet, den Kaufgegenstand zu versichern. Der Käufer trägt
die Kosten einer im Einzelfall erforderlichen Versicherung. Die Kosten der
Fracht und der Versendung trägt, sofern schriftlich nichts anders vereinbart
ist, der Käufer. Mit Inkrafttreten einer neuen Preisliste verlieren alle
bisherigen Preise ihre Gültigkeit.
Zahlungsbedingungen
Die
von uns in Rechnung gestellten Beträge sind – sofern nicht anders vereinbart
– bei Erhalt der Rechnung abzugsfrei, somit rein netto ohne Skonti oder
sonstige Abzüge, zur Zahlung fällig. Bei Übernahme und Zahlungsverzug sind
wir berechtigt, 1,5 % Zinsen per Monat sowie allfällige Lagerspesen zu
verlangen. Überdies ist der Käufer verpflichtet, bei Zahlungsverzug uns alle
vorprozessualen Kosten in vollem Umfang zu ersetzen.
Die
Entgegennahme eines Wechsel, eines Schecks oder einer Zahlungsanweisung
geschieht nur zahlungshalber, nicht aber an Zahlung statt. Unsere Forderung
gilt erst im Zeitpunkt der Einlösung des Zahlungsmittels oder der Gutschrift
des Forderungsbetrages auf einem unserer Bankkonten als getilgt.
Alle
durch die Hereinnahme von Wechseln und Schecks verursachten Kosten (die
Einziehungs- und Diskontspesen, uä) gehen zu Lasten des Käufers und sind
sofort fällig. Eine nach Vertragsabschluss eintretende Verschlechterung der
Vermögenslage des Käufers, von der wir – auf welche Art auch immer – Kenntnis
erhalten, berechtigt uns den Kaufpreis für allenfalls bereits getätigte
Lieferungen sofort fällig zu stellen und vor weiteren Lieferungen, Sicherheiten
zu verlangen. Wenn der Käufer den fällig gestellten Kaufpreis innerhalb einer
Woche nicht bezahlt oder die geforderte Sicherheit nicht innerhalb der
gleichen Frist leistet, sind wir berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist,
vom Vertrag zurückzutreten.
Der
Käufer, der Unternehmer im Sinne des § 1 KschG ist, verzichtet auf
Aufrechnung der behaupteten Gegenforderungen, die nicht im rechtlichen
Zusammenhang mit einer uns treffenden Verpflichtung stehen und die anerkannt
oder gerichtlich festgestellt wurden.
Im
Falle der Säumnis verpflichtet sich der Käufer die Betreibungskosten des
Kreditschutzverbandes von 1870 (oder AKV) gemäß Verordnung des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Gebühren der
Inkassoinstitute BGBL Nr. 141/1996 zu vergüten.
Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen Angelo Espresso GmbH & Co KG
Lieferung
Liefertermine
und Lieferfristen können verbindlich nur in schriftlicher Form vereinbart
werden. Wir sind jedoch auch bemüht, die unverbindlich zugesagten
Lieferfristen einzuhalten. Ab Versendung an den Käufer oder Übergabe an den
Frachtführer oder ab Annahmeverzug trägt der Käufer die Gefahr des Untergangs
oder der Beschädigung der gekauften Ware.
Die
Lieferfrist wird von dem Tag an berechnet, an dem alle zur Ausführung
erforderlichen Mitteilungen und Unterlagen, insbesondere der schriftliche
Auftrag vorliegt. Kann der von uns zugesagte Liefertermin nicht eingehalten
werden, so werden wir einen neuen Termin bindend vereinbaren. Verstreicht
auch dieser Termin, ohne dass die Lieferung erfolgt, so hat der Käufer das
Recht, vom Vertrag bezüglich der noch ausstehenden Lieferung ganz oder
teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche jeglicher Art, sind außer für den Fall, dass sie von
uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden, ausgeschlossen.
Bei
Lieferverzögerungen aufgrund von höherer Gewalt oder von Ereignissen, die uns
die Lieferung oder den Transport wesentlich erschweren oder unmöglich machen
– hierzu gehören auch nachträglich eintretende Material- und
Rohstoffbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks,
Aussperrungen, Personalmangel, Mangel an Transportmöglichkeiten oder
Transportbehinderung etc... – auch, wenn diese bei unserem Hauptlieferanten
eintreten - ist ein Schadensersatzanspruch des Käufers ausgeschlossen. Sieht
der Vertrag mehrere Teillieferungen vor, so ist jede Teillieferung für sich
als Vertragserfüllung anzusehen. Der Käufer ist daher nicht berechtigt,
Teillieferungen abzulehnen soweit deren Annahme für ihn nicht unzumutbar ist.
Gefahrenübergang
Die
Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an den Frachtführer oder
andere den Transport ausführende Personen übergeben worden ist oder zur
Versendung unser Zentrallager verlassen hat, und zwar unabhängig davon, ob
die Übersendung vom Erfüllungsort aus erfolgt und die Frachtkosten von uns
getragen werden. Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung
oder Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die
Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer
über. Wir sind auch zu Teillieferungen berechtigt.
Eigentumsvorbehalt
Die
gelieferten Waren bleiben bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und
aller Nebenforderungen unser Eigentum. Im Falle der Weiterveräußerung der
Eigentumsvorbehaltsware, tritt der Käufer im Voraus sämtliche Ansprüche gegen
den Zweitkäufer an uns zahlungshalber ab, weiterhin und ohne Änderung der
Fälligkeit des geschuldeten Betrages, zu dessen Bezahlung neben dem
Zweitkäufer gegenüber uns haftbar bleibt. Der Käufer ist verpflichtet, in
seinen Büchern bei jeder angetretenen Forderung einen mit Datum versehenen
firmenmäßig gefertigten Vermerk anzubringen und den Zweitkäufer spätestens bei
Abschluss des Kaufvertrages von der obigen Vereinbarung in Kenntnis zu
setzen. Wenn beim Käufer Beträge vom Zweitkäufer eingehen, so ist der Käufer
verpflichtet, diese Beträge unverzüglich an uns auszufolgen. Bis zu dieser
Ausfolgung sind die Beträge gesondert zu verwahren. Diese Abtretung wird
hiermit von uns im Voraus angenommen. Jede weitere Verpfändung oder Abtretung
ist ausgeschlossen.
Bei
Pfändung oder Beschlagnahme durch Dritte (zB durch Vermieterpfandrechte) sind
wir sofort schriftlich zu benachrichtigen. Im Fall der Unterlassung der
Anzeige ist der Käufer schadensersatzpflichtig. Sämtliche Kosten der
Rechtsverfolgung gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
Allgemeine Verkaufs- und
Lieferbedingungen Angelo Espresso GmbH & Co KG
Gewährleistung
Im
Falle von Mängel des Kaufgegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften gehört, sind wir nach unser Wahl berechtigt, den fehlerhaften
Liefergegenstand auszubessern oder neu zu liefern.
Die
Gewährleistung bei B2B-Geschäften (Verhältnis Unternehmer/Unternehmer)
beträgt ein Jahr ab Lieferung. Dies gilt auch für Regressansprüche durch den
Käufer gegen uns. Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG beträgt
die Gewährleistung zwei Jahre ab Lieferung. Die Behebung vom Mängel erfolgt
in angemessener Frist nach vorheriger Begutachtung durch unser Unternehmen.
Die Begutachtung erfolgt nur dann kostenlos, wenn die vom Käufer geltend
gemachte Gewährleistung zu Recht gefordert wurde. Preisminderung und Wandlung
sind jedenfalls dann ausgeschlossen, sofern wir die mangelhafte gegen eine
mangelfreie Ware austauschen. Die zur Ersatzlieferung und Verbesserung
verwendeten Waren werden der laufenden Produktion entnommen.
Sonderanfertigung in Qualität und Farbe können daher nicht vorgenommen
werden.
Wir
haften insbesondere nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Lieferung,
der Benützung, der von uns durchgeführten Reparaturen und dem Gebrauch der
von uns gekauften Waren entstehen sowie für entgangenen Gewinn. Ein
Schadenersatzanspruch besteht nur für den Fall, dass uns ein vorsätzliches
oder grob fahrlässiges Verschulden trifft, das gilt auch für
Mängelfolgeschäden oder sonstige Begleitschäden.
Haftung und Schadenersatz
Schadenersatzansprüche
gegen uns sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern wir den Schaden nicht
vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet haben. Als unsere
Erfüllungsgehilfen gelten nur Angestellte unseres Unternehmens, nicht aber
Angestellte anderer Unternehmen oder Personen, deren sich diese Unternehmen
bedienen oder deren Erfüllungsgehilfen. Der Käufer bestätigt auf die
Anleitung zur Verwendung der von uns verkauften Ware hingewiesen worden zu
sein und wird die Ware nur in der Betriebsanleitung vorgesehenen Weise
verwenden. Unsere Ersatzpflicht wird gemäß § 9 Produkthaftungsgesetze für
Sachschäden unser Kunden ausgeschlossen, soweit diese keine Endverbraucher
sind. Die Verjährungsfrist des § 13 Produkthaftungsgesetz wird auf drei Jahre
herabgesetzt.
Erfüllungsort,
Gerichtstand und Rechtsordnung
Es
gilt das Recht der Republik Österreich.
Graz
ist Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Ausschluss von
Käuferbedingung
Andere
Vereinbarungen als diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen,
insbesondere Einkaufsbedingungen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Stillschweigen auf die auf unseren
Auftrags- und Rechnungsformularen aufgedruckten Verkaufs- und
Lieferbedingungen gilt als Anerkennung unserer Bedingungen. Unsere Rechnung
ist zugleich Auftragsbestätigung.
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